Urlaubsantrag genehmigen

Nach dem Anlegen durchläuft der Urlaubsantrag das Genehmigungsverfahren. Eine Genehmigung kann immer nur von einem Mitglied einer Genehmigungsgruppe erteilt werden.

Dabei kann ein Antrag verschiedene Status einnehmen.

Genehmigen

Zum Genehmigen eines Urlaubsantrag verwenden Sie die Schaltfläche Genehmigen oder im Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag Genehmigen.

Ist mindestens eine, aber sind noch nicht alle Genehmigungen für einen Urlaubsantrag vorhanden, so erhält der Antrag den Status Teilw. genehmigt.

Wird die letzte Genehmigung von einer Gruppe erteilt, so wird der Antrag genehmigt und als Termin in den Kalender eingetragen.

Diese letzte Genehmigung erfolgt aber nur dann, wenn unter Einstellungen | Allgemein | Parameter II - Bereich 'Aktivitätsarten' eine Aktivitätsart für Urlaub mit einem Wert größer Null (> 0) hinterlegt ist. Ansonsten kann die letzte Genehmigung nicht erteilt werden.

Genehmigung zurücknehmen

Ist der Urlaubsantrag noch nicht vollständig genehmigt, kann ein Mitglied der Genehmigungsgruppe die Genehmigung zurücknehmen. Verwenden Sie dazu im Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag Genehmigung zurücknehmen.

Ablehnen

Urlaubsanträge können mit der Schaltfläche Ablehnen abgelehnt werden. Eine Ablehnung durch ein Mitglied einer Genehmigungsgruppe kann nur erfolgen, wenn der Urlaubsantrag noch nicht vollständig genehmigt wurde.

Wurde ein Urlaubsantrag durch das Mitglied einer Genehmigungsgruppe bereits genehmigt, kann der Antrag nicht mehr durch ein Mitglied dieser Gruppe abgelehnt werden. Soll der Urlaubsantrag abgelehnt werden, ist es erforderlich zuerst die Genehmigung zurückzunehmen und in einem zweiten Schritt den Antrag abzulehnen.

Ist der Urlaubsantrag vollständig durch alle Genehmigungsgruppen genehmigt, ist ein Ablehnen nicht mehr möglich.

Urlaubsantrag löschen

Bis ein Urlaubsantrag vollständig genehmigt ist, kann ein Anwender seinen eigenen Urlaubsantrag mit der (Minus) Schaltfläche des Navigators löschen.

Widerrufen

 

Vollständig genehmigte Urlaubsanträge können nur noch von Mitgliedern der Genehmigungsgruppen widerrufen werden. Ein genehmigter Urlaubsantrag kann nur widerrufen werden, wenn der Beginn des Urlaubs in der Zukunft liegt. (Tag bezogen).

Zum Widerrufen eines Urlaubsantrag verwenden Sie die Schaltfläche Widerrufen oder im Kontextmenü (rechte Maustaste) den Eintrag Widerrufen.

Wird ein Urlaubsantrag widerrufen, wird der entsprechende Eintrag im Terminkalender entfernt.