Abzug von Teilrechnungen

Bei Erstellen einer Schlussrechnungen können bereits gebuchte Teilrechnungen in Abzug gebracht werden.

Die Teilrechnungslogik wird in der Kalkulationsbearbeitung beim Schreiben einer Rechnung auf einer extra Seite ausgewiesen.

Die Option Zahlungen ausweisen unter Einstellungen | Allgemein| Buchhaltung I - Bereich 'Abzug bei Teilrechnungen' steuert, ob auf der Seite der Zahlungsblock angezeigt wird oder nicht.

Bei den Zahlungen wird zusätzlich die Rechnungsnummer, auf die sich die Zahlung bezieht mit ausgewiesen.

Sollen Teilrechnungen zum Abzug gebracht werden, so sehen Sie diese vor dem Drucken und können einzeln von Ihnen mit Hilfe der Maus ausgewählt werden.

 

Mehrfachauswahl / Markieren von Datensätzen

Bei gedrückter Strg-Taste können in der Liste mehrere Einträge mit der linken Maustaste selektiert werden.

Ein erneutes Ausführen dieses Vorgangs löscht die Markierung wieder.

 

Dieser Dialog wird vor dem Ziehen einer Rechnungsnummer angezeigt, damit keine Lücken im Rechnungsausgangsbuch entstehen, falls in diesem Dialog Abbrechen gedrückt wird. (Siehe auch Einstellungen | Allgemein| Buchhaltung I - Bereich 'Teilrechnungen')

 

Im Fenster Abzuziehende Teilrechnungen können die Datensätze in drei verschiedenen Farben angezeigt werden:

  • Rot = Es wurden noch keine Zahlungen geleistet.

  • Gelb = Die geleisteten Zahlungen sind kleiner als der Bruttobetrag abzüglich der Minderungen.

  • Grau = Es wurde bereits alles bezahlt.

Wird in diesem Fenster die Option Summe offener Zahlungen statt Zahlbeträge ausweisen aktiviert, so ändert sich das Aussehen der extra Seite für die Teilzahlungslogik wie folgt.

Beim Abzug von Teilrechnungen werden abweichende Mehrwertsteuersätze explizit ausgewiesen und diese ggf. auch zur Nettoberechnung bei der Auflistung von Zahlungseingängen verwendet.

Die primäre Abgrenzung beim Abzug von Teilrechnungen erfolgt über das Rechnungsdatum. Innerhalb eines Rechnungstages wird dann nach der Rechnungsnummer abgegrenzt. Dadurch ist gewährleistet, dass ein Zurückstellen des Nummernkreises für Rechnungen nicht zu einem Problem wird, da nur Teilrechnungen abgezogen werden können, deren Rechnungsnummer kleiner ist als die der Schlussrechnung. Die einzige Bedingung, die erfüllt sein muss, ist die, dass ein eventuelles Umstellen des Nummernkreises am Anfang oder am Ende eines Arbeitstages vorgenommen wird.

 

Wenn bei einer Rechnung das Feld Nicht abzugsfähig im Rechnungsausgangsbuch gesetzt ist (kann per Doppelklick auf die Spalte ein- und ausgeschaltet werden), dann wird diese Rechnung beim Abzug von Teilrechnungen in der Kalkulationsbearbeitung nie berücksichtigt.

Beim Buchen einer Stornierung wird das Feld Nicht abzugsfähig im Rechnungsausgangsbuch bei der Rechnung und bei der Gutschrift jeweils gesetzt, wenn die Option Stornierungen nicht abziehen unter Einstellungen | Allgemein| Buchhaltung I - Bereich 'Teilrechnungen' gesetzt ist.

Außerdem wird im Rechnungsausgangsbuch im Feld Referenznr. jeweils die Nummer der zugehörigen Rechnung bzw. Gutschrift gespeichert.

Beim Buchen einer normalen Gutschrift wird im Feld Referenznr die Nummer der zugehörigen Rechnung gespeichert. Diese kann zuvor im Dialog Rechnung erstellen ausgewählt werden.

Beim Buchen einer Gutschrift wird ggf. in der Kalkulation das Feld RechnungNrRef mit der Rechnungsnummer der Kalkulation gefüllt.

Beim Buchen einer Gutschrift zu einer Schlussrechnung wird im Rechnungsausgangsbuch das Feld NichtInRechOffen auf True gesetzt.

Auswahl der Rechnungsnummer für eine Gutschrift

Hinweise zum Rechnungsabzug

Vorher erstellte Rechnungen werden nur dann abgezogen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • In den Einstellungen | Allgemein| Buchhaltung I - Bereich 'Teilrechnungen' ist die Option Alle vorhandenen Teilrechnungen auflisten gesetzt sein.

  • In den Darstellungsoptionen ist die Option Mit Summenblock aktiviert.

  • Die Dokumentart ist entweder Rechnung gemäß Aufmaß oder Rechnung gemäß Kalkulation mit gesetzter Option Schlussrechnung.

Sind die obigen Voraussetzungen erfüllt, werden nur die Rechnungen abgezogen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Rechnung befindet sich im Rechnungsausgangsbuch.

  • Die Rechnungsart ist TRE (Teilrechnung), TRA (Akontorechnung) oder GUT (Gutschrift).

  • Die Auftragsnummer ist gleich der Auftragsnummer der Hauptrechnung.

  • Die Rechnungsnummer ist kleiner als die Rechnungsnummer der Hauptrechnung (bei fehlender Rechnungsnummer werden alle abgezogen).

Bei der Auflistung der abzuziehenden Teilrechnungen werden bei Gutschriften immer deren negative Fakturierungsbeträge verwendet (auch bei der Auflistung von Zahlungsbeträgen).